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Geschäftsordnung June 2024

 
Stand 15 June 2024

Geschäftsordnung

(ist nicht Bestandteil der Statuten)


Die FEDERATION INTERNATIONALE DE SKIBOB in der Folge FISB genannt, ist unter ZVR-Zahl: 601768835 bei der Sicherheitsdirektion in Salzburg eingetragen.

Zur leichteren Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise gewählt, selbstverständlich ist die weibliche Form immer mit eingeschlossen.


1. Rechtsgrundlage


Für die Ausübung der Tätigkeit der FISB sind die vom Kongress mittels Beschluss beschlossenen Statuten maßgeblich.

Die Geschäftsordnung regelt aufgrund bestehenden Rechtes und der Statuten der FISB die Präsidiums- und Geschäftsführungstätigkeit. Sie berücksichtigt die Grundsätze der FISB und ist für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten verbindlich.


2. Entscheidungs- und Handlungsebenen


Die Entscheidungs- und Handlungsebenen innerhalb der FISB sind gemäß den Statuten auf das Geschäftsführende Präsidium verteilt.

Das Geschäftsführende Präsidium (GF-Präsidium) ist verantwortlich für die Festlegung der Mitgliedsziele und hat Kontrollfunktion. Es setzt die Ziele und Beschlüsse der Mitglieder um.


3. Geschäftsstelle


Die FISB hat ihre Geschäftsstelle an der Adresse des jeweils amtierenden Generalsekret&aeuml;rs, wo alle Unterlagen, die die Vereinsgeschäfte betreffen, aufbewahrt werden sollen. Sie ist auch die Zustelladresse des Präsidiums sowie für alle Angelegenheiten des Vereines.


4. Aufgaben und Pflichten des Präsidiums


Das Präsidium führt seine Geschäfte unter Beachtung der Vorschriften der Gesetze, der Statuten, der Beschlüsse des FISB-Kongresses und der Geschäfts- und Finanzordnung. Hierbei hat es sich an den in den Statuten festgelegten Zielsetzungen zu orientieren.

Das FISB – Präsidium gliedert sich in ein geschäftsführende Präsidium und ein Gesamtpräsidium auf. Es setzt sich aus den in den Statuten § 19 Abs. 1 angeführten Mitgliedern zusammen.

Das GF-Präsidium berät und beschließt über alle Angelegenheiten der FISB.

Die Leitung und Verwaltung der FISB obliegt dem GF-Präsidium unter dem Vorsitz des Präsidenten, an dessen Stelle bei Verhinderung einer der Vizepräsidenten oder der Generalsekretär tritt.


5. Präsidiumssitzungen


Entscheidungen, für die das GF-Präsidium zuständig ist, werden in nichtöffentlichen Präsidiumssitzungen getroffen. Die Einladung hierzu hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung und ggf. unter Beifügung von Informations- und Beschlussvorlagen rechtzeitig durch den Präsidenten zu erfolgen

Unaufschiebbare Präsidiumsbeschlüsse erfolgen durch schriftliche Vorlage. In solchen Fällen kann die Zustimmung angenommen werden, wenn innerhalb einer ausreichenden und ausdrücklich benannten Frist keine gegenteilige Rückäußerung erfolgt.

Den Vorsitz in den Präsidiumssitzungen hat der Präsident.

Präsidiumsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden GF-Präsidiumsmitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Das Geschäftsführende FISB-Präsidium ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen waren und fünf derselben erschienen sind. Sind ausnahmsweise trotz ordnungsgemäßer Ladung weniger als fünf Geschäftsführende Präsidiumsmitglieder erschienen, hat der FISB-Präsident das Recht, eine neue Präsidialsitzung einzuberufen, die unter Einhaltung einer einstündigen Wartefrist noch am gleichen Tag stattfinden kann. Bei dieser Präsidialsitzung genügt zur Beschlussfassung die Anwesenheit von drei Geschäftsführende Präsidiumsmitglieder.

Über die GF-Präsidiumssitzungen werden durch den Generalsekretär Protokolle erstellt. Sie sind mit einer Einspruchsfrist von 4 Wochen versehen und gelten danach als genehmigt. Die Originalprotokolle werden im Generalsekretariat aufbewahrt.


6. Aufgaben und Pflichten der einzelnen Präsidiumsmitglieder


Die Präsidiumsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie erhalten für die bei der Ausübung des Amtes entstehenden Kosten Auslagenersatz. Für Dienstfahrten mit dem Privatauto gilt die Reisegebührenverordnung und das Kilometergeld laut Finanzordnung.

Aufgaben im Einzelnen:

- Teilnahme und Mitarbeit an Sitzungen
- Pflicht, sich zu informieren und die Unterlagen zu studieren
- Engagement über die Sitzungen hinaus
- Bereitschaft in Arbeitsgruppen mitzuwirken
- Kritische Auseinandersetzung mit sportlichen Strömungen
  und Tendenzen
- Verschwiegenheitspflicht

Präsident
- Vertretung der FISB nach innen und außen
- Einberufen und Vorsitz des jährlich stattfindenden FISB-Kongresses
- Einberufung und Vorsitz Präsidiumssitzungen
- Repräsentative Aufgaben des Verbandes bei internationalen
    Veranstaltungen
- Kontaktpflege zu den Präsidenten der Staatsverbände
- Kontaktpflege zu anderen internationalen sportlichen Organisationen
- Umsetzung der Ziele und Beschlüsse des Kongresses bzw. Präsidiums
- Kontrolle über die wirtschaftliche Sicherung und Entwicklung der FISB

Für den Fall der Verhinderung des Präsidenten gehen seine Rechte und Pflichten auf einen der beiden Vizepräsidenten in deren Abwesenheit auf den Generalsekretär über.

Vizepräsidenten
- Vertretung des Präsidenten
- Vertretung nachstehender Referate bei Präsidiumssitzungen
           - Öffentlichkeitsarbeit und Presse
           - Breitensport
           - Englisch sprechende Länder
           - Französisch sprechende Länder
           - Beauftragter der osteuropäischen Staaten

Generalsekretär
- Erledigen und aufrechterhalten des laufenden Geschäftsbetriebes
    in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und den
    Präsidialmitgliedern
- Verteilen des Posteinganges und Weiterleiten an die zuständigen
    Referenten/ Präsidiumsmitglieder
- Führen des Verbandsbüros und erledigen des laufenden Schriftverkehrs
    inkl. Ablage
- Organisieren von Sitzungen, Tagungen, Kongressen
- Protokollführung bei Sitzungen, Tagungen und Kongressen
- Erstellen und aktualisieren des jährlich erscheinenden FISB-Handbuches
- Kontrolle und Überwachen der Homepage
- Überwachen der Aktualität von Statuten, Geschäfts- und Finanzordnung
- Vorbereiten und einreichen eventuell anfallender Änderungen /
    Neuerungen der Statuten
- Vorbereiten von Ehrungen (Urkunden, Auszeichnungen, Geschenke)
- Weiterleiten von wichtigen Informationen an Staatsverbände und
    Präsidiumsmitglieder
- Anlaufstelle und Ansprechpartner für Mitglieder
- verantwortlich für
           - ordnungsgemäße Abwicklung aller Verwaltungsgeschäfte
           - Umsetzen der Präsidiumsbeschlüsse und Beschlüsse des
               Kongresses
           - Melden von Neuwahlen an die Vereinsbehörde
           - Einhalten der verwaltungsrelevanten §§ in den Statuten
           - Prüfen und genehmigen der INTERNATIONALEN
                Wettkampfanträge in enger Zusammenarbeit mit dem
                Sportdirektor
           - Erstellung des Rennkalenders mit dem Sportdirektor

Schatzmeister
- Führen des gesamten Finanzwesens inkl. Buchhaltung und Mahnwesen
- Verbuchen der Belege
- Erstellen des Jahresabschlusses
- Erstellen des Haushaltsplanes (Budget)
- Führen der Kasse
- Überwachen der Bankkonten
- Erstellen von Vermögensübersichten während des laufenden
    Geschäftsjahres zur Vorlage bei Vorstandssitzungen
- Einfordern und überwachen der Mitgliedsbeiträge
- Rechnungslegung und Einforderung der vorgeschriebenen
    Genehmigungsgebühren
- Kontrolle und Abrechnung der Gebühren-Verrechnungen der einzelnen
    Präsidiumsmitglieder
- Überwachen der Zeichnungsberechtigungen in finanziellen Belangen

Sportdirektor
- Sportliche Betreuung und Beratung der Staatsverbände
- Leitung der Sitzung der Technischen Kommission
- Abstimmung des FISB-Rennsportkalenders in enger Zusammenarbeit mit
    dem Generalsekretariat
- Beobachtung der Geräteentwicklung (Skibobs, Fuss Ski usw.)
- Beobachtung und Achtung auf Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
    hinsichtlich neu entwickelter Rennbekleidung, Geräte und
    Ausrüstungsgegenstände (Handschutz usw.)
- Beobachtung Materialentwicklung Torstangen, Absperrungen,
    Startvorrichtungen usw.
- Genehmigung und Abnahme neuer Rennstrecken falls dies durch die FIS
    noch nicht geschehen ist
- Beobachtung der Organisation von internationalen Rennen

Kampfrichterchef
- Einteilung von FISB-Kampfrichtern bei internationalen Wettkämpfen
- Aktualisieren und überwachen der internationalen Wettkampfordnung
    (IWO) in Zusammenarbeit mit dem Fachkomitee und Publizierung an
    die Staatsverbände
- Aus- und Weiterbildung von internationale Kampfrichtern im Rahmen
    einer jährlichen Schulung
- Überprüfen der jährlichen FISB-Wertungsliste
- Beobachten und aktualisieren des Sportedv-Rennprogrammes in
    Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen
- Bearbeiten von Anträgen, die die IWO betreffen.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
- Publizieren des Skibobsports in allen Belangen
- Kontaktpflege zu Presse, Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Zusammenstellen von Presse-/ Werbe- und Infomaterial
- Gewinnung von Sponsoren für Internationale Wettkampfveranstaltungen
- Unterstützende und beratende Tätigkeit gegenüber den
    Pressereferenten der Staatsverbände

Beauftragter für Breitensport
- Zusammenarbeit mit den Breitensportreferenten der Staatsverbände
- Unterbreiten von Vorschlägen zu Werbeaktionen
- Vorbereiten, durchführen und betreuen von Maßnahmen und
    Veranstaltungen für den Breitensport
- Kontakt zu RennfahrerInnen die nicht über einen Staatsverband als
    Mitglied der FISB geführt werden (Exoten)
- Betreuung und Ausbildungsmaßnahmen
- Kontaktpflege und Basisarbeit mit den Mitgliedsverbänden

Beauftragter für Osteuropäische Staaten, englisch, französisch und slawisch sprechender Länder
- Kontaktpflege mit den Mitgliedsverbänden
- Übersetzung von Beschlüssen oder sonstigem Schriftverkehr
- Gewinnung von weiteren Mitgliedsverbänden

(genehmigt durch den FISB-Kongress 2008 in Mikulov)
geändert beim FISB-Kongress 2009 in Judenburg
geändert beim FISB-Kongress 2012 in Mauterndorf
geändert beim FISB-Kongress 2016 in Vysoke (CZE)
geändert beim FISB-Kongress 2018 in Wein
geändert beim FISB-Kongress 2024 in St Leonhard bei Salzburg

 

 

 

 
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